Begleitendes Fahren:
Mindestalter 17 Jahre
eingeschlossene Klassen sind: L (Traktor) und AM (Mokick).
Diese dürfen ohne Begleitperson gefahren werden.
Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, 5 Jahre im Besitz des PKW-Führerschein und darf maximal 1 Punkt in Flensburg haben.
Der Führerschein ist nur in Deutschland und Österreich gültig. Mit dem Erreichen des 18. Geburtstags erhält der Fahrer den Führerschein Klasse B.
Dieser ist dann international gültig.
Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger, wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung:
12 Grundstoffunterrichte, 2 klassenspezifische Unterrichte.
Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt
Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.
Praxisausbildung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 16 1/2 Jahren begonnen werden.
Die Theorieprüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.