Mindestalter 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen sind L (Traktor) und AM (Mokick).
Probezeit beträgt 2 Jahre. Sie verlängert sich bei Auffälligkeit um weitere 2 Jahre.
Führerschein für Pkw und leichte Lkw bis 3500 kg. Es dürfen nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer befördert werden. Es dürfen Anhänger bis 750 kg mitgeführt werden. Ebenso Anhänger wenn das zulässige Gesamtgewicht aus Pkw und Anhänger 3500 kg nicht überschreitet.
Theorieausbildung:
12 Grundstoffunterrichte, 2 klassenspezifische Unterrichte.
Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt.
Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.
Praxisausbildung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
Die Ausbildung kann mit 17 1/2 Jahren begonnen werden. Die Theorieprüfungkann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 1 Monat vor dem 18. Geburtstag abgelegt werden.
Gültigkeitsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Gültigkeit der Fahrerlaubnis unbefristet