Mindestalter 16 Jahre
1) Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (Moped, Mokick)
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
Verbrennungsmotor mit Hubraum maximal 50 qcm
Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 Kw
2) Dreirädrige Kleinkrafträder
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
andere Verbrennungsmotoren Nutzleistung maximal 4 Kw
Elektromotoren Nenndauerleistung maximal 4 KW
3) Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit maximal 45 Km/h
Fremdzündungsmotor Hubraum maximal 50 qcm
andere Verbrennungsmotoren Nennleistung maximal 4 Kw
Elektromotor Nenndauerleistung maximal 4 Kw
Leermasse (ohne die Masse der Batterien) maximal 350 kg
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbegrenzt.
Theorieausbildung:
12 Grundstoffunterrichte und 2 klassenspezifische Unterrichte.
Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt.
Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.
Praxisausbildung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
Grundfahrübungen