Mindestalter 24 Jahre
20 Jahre nach mindestens 2 jährigem Vorbesitz der Klasse A2
21 Jahre für dreirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse A
beinhaltet Klassen A2, A1, AM
Geltungsdauer des Führerscheins 15 Jahre
Geltungsdauer der Fahrerlaubnis unbefristet
bei Aufstieg von der Klasse A2 (mindestens 2 Jahre Besitz)
auf A ist nur eine praktische Prüfung erforderlich
Theorieausbildung:
12 Grundstoffunterrichte (6 bei Vorbesitz eines anderen Führerscheins) und 4 klassenspezifische Unterrichte.
Der Unterreicht findet bei uns von Montag bis Donnerstag statt
Jeder Schüler erhält einen Theorie-Thermen-Plan und kann sich die vorgeschriebenen Theoriestunden individuel selbst zusammenstellen.
Praxisausbildung:
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
5 Überlandfahrten
5 Überlandfahrten
4 Autobahnfahrten
3 Nachtfahrten
bei Vorbesitz A2 weniger als 2 Jahre
Übungsstunden, die Anzahl ist immer vom Talent des einzelnen Fahrschülers abhängig.
5 Überlandfahrten
3 Überlandfahrten
2 Autobahnfahrten
1 Nachtfahrt
Wir bilden auch von Motorrad zu Motorrad aus.